Zulassung
Zur Prüfung für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert und im Laufe des Grundlehrgangs für die Lizenzstufe ausreichende technische und spielerische Fähigkeiten nachgewiesen hat.
Prüfungsbereiche
Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport wird durch eine Lehrprobe (ca. 30 Minuten) und eine mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten) erbracht. Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept (Verlaufsplan und Planungsüberlegungen) vor, dessen Umfang fünf Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Lehrprobenthema besteht aus einem technisch-gruppentaktischen und einem taktischen Schwerpunkt und wird in der Regel am Ende des Grundlehrgangs zugelost. Die schriftliche Ausarbeitung
(Beispiel) der Lehrprobe umfasst eine komplette Trainingseinheit von 90 Minuten; im Hauptteil des Trainings werden die Schwerpunktthemen der Lehrprobe in angemessenem Umfang behandelt. Die ausgearbeitete Lehrprobe wird ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zu einem festgelegten Termin per Email an die die Geschäftsstelle versandt (
bak@www–basketball-bund–de.psl.dev). Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn wird die Bewertung der Lehrprobe mitgeteilt. Bei nichtbestandener Lehrprobe besteht die Möglichkeit der Nacharbeitung. Zur Prüfung selbst bringen die Kandidaten zwei Lehrprobenausarbeitungen in gedruckter Form mit!
In der mündlichen Prüfung werden die Inhalte der Trainerausbildung C (Leistungssport bzw. Breitensport), des Basis- und des Wahlpflichtlehrgangs bzw. aller Module vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind die im Lehrgang bekannt gegebenen Literaturhinweise. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit
+ entspricht voll den Anforderungen,
0 vorhandene Mängel können noch toleriert werden und
– entspricht nicht den Anforderungen
bewertet. Zusätzlich kann die Prüfungskommission für besonders herausragend bestandene Prüfungen das Prädikat „hervorragend“ erteilen.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die mündliche Prüfung bestanden wurden.
Die Lehrprobe ist bestanden, wenn die schriftliche Ausarbeitung mindestens mit „0“ bewertet wurde und von den Kriterien „Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten“ mindestens drei mit „+“ und keines mit „–“ bewertet wurden.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „–“ erteilt wurde und mindestens ein„+“ erzielt wurde.
Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen.
Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird dieser Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
Prüfungswiederholung
Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Regel im auf die Erstprüfung folgenden Kalenderjahr statt. Wird die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, müssen folgende Bedingungen für die Zulassung zur zweiten Wiederholungprüfung erfüllt sein:
• Entrichtung der doppelten Prüfungsgebühr
• Belegung einer zusätzlichen DBB-Fortbildung nach Wahl (B-Leistungssport), Besuch festgelegter Fortbildungen im Bereich Mini bis U14 bis zu 15 LE (B-Breitensport)
• 10 zielgerichtete Hospitationen oder ein Praktikum von 3-5 Tagen im Rahmen eines Kaderlehrgangs (in Absprache mit dem Prüfungsausschuss)
• Ein Prüfungsvorbereitungsgespräch (ggf. bei der Fortbildung) durch ein Mitglied aus dem Prüfer-/Ausbilderteam (PAT)
• Eine zielgerichtete schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema oder unterstützende Maßnahmen (beispielsweise Mentoring, Videofeedback) bei Wiederholung der Lehrprobe
Die Auflagen müssen vor der zweiten Wiederholungsprüfung erfüllt sein, sonst erhält der Kandidat/die Kandidatin keine Zulassung. Besteht ein Kandidat/eine Kandidatin auch den dritten Versuch nicht, muss die komplette Ausbildung wiederholt werden!
Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug
Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport des DBB ausgehändigt. Die Lizenzerteilung kann von zusätzlichen individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport ist drei Jahre gültig. Am 30.06. des auf die Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB für B-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des DBB entzogen werden.